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VGH Bayern, 21.11.2023 - 2 ZB 22.2451 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- BAYERN | RECHT
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem baurechtlichen Verfahren - rewis.io
Nicht privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben (Gnadenhof) im Außenbereich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Darlegung des Verfahrensmangels der Divergenz i.R.e. Antrags auf Zulassung der Berufung; Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Frage der wirtschaftlichen Rentabilität des geplanten Gnadenhofes
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 28.09.2022 - Au 4 K 21.1339
- VGH Bayern, 21.11.2023 - 2 ZB 22.2451
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08
Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung …
Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2023 - 2 ZB 22.2451
Die divergierenden Sätze müssen einander so gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 17.7.2008 - 9 B 15.08 - NVwZ 2008, 1115 Rn. 22 m.w.N.). - BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10
Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge
Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2023 - 2 ZB 22.2451
Vor diesem Hintergrund ist eine Darlegung erforderlich, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 05.02.2016 - 7 ZB 15.1073
Entzugs des akademischen Grades "Dr. med. dent." - Plagiat
Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2023 - 2 ZB 22.2451
Die Grenzen dieses Ermessens überschreitet das Gericht nur, wenn es eine Ermittlung unterlässt, die sich nach den Umständen des Falles von seinem Rechtsstandpunkt aus aufdrängen musste, d. h., wenn die bisherigen Tatsachenfeststellungen seine Entscheidung noch nicht sicher tragen (BayVGH, B.v. 5.2.2016 - 7 ZB 15.1073 - juris Rn. 11).