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   VGH Bayern, 21.11.2023 - 2 ZB 22.2451   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,35859
VGH Bayern, 21.11.2023 - 2 ZB 22.2451 (https://dejure.org/2023,35859)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.11.2023 - 2 ZB 22.2451 (https://dejure.org/2023,35859)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. November 2023 - 2 ZB 22.2451 (https://dejure.org/2023,35859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Darlegung des Verfahrensmangels der Divergenz i.R.e. Antrags auf Zulassung der Berufung; Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Frage der wirtschaftlichen Rentabilität des geplanten Gnadenhofes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2023 - 2 ZB 22.2451
    Die divergierenden Sätze müssen einander so gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 17.7.2008 - 9 B 15.08 - NVwZ 2008, 1115 Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2023 - 2 ZB 22.2451
    Vor diesem Hintergrund ist eine Darlegung erforderlich, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 05.02.2016 - 7 ZB 15.1073

    Entzugs des akademischen Grades "Dr. med. dent." - Plagiat

    Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2023 - 2 ZB 22.2451
    Die Grenzen dieses Ermessens überschreitet das Gericht nur, wenn es eine Ermittlung unterlässt, die sich nach den Umständen des Falles von seinem Rechtsstandpunkt aus aufdrängen musste, d. h., wenn die bisherigen Tatsachenfeststellungen seine Entscheidung noch nicht sicher tragen (BayVGH, B.v. 5.2.2016 - 7 ZB 15.1073 - juris Rn. 11).
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